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Thüringer Klimagesetz und dessen Anforderungen an Kommunen

Am 18. Dezember 2018 wurde durch den Thüringer Landtag das „Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung am die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz – ThürKlimaG) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden für Thüringen unter anderem Ziele zur Treibhausgasminderung festgelegt und der Rahmen für Maßnahmen zur Umsetzung sowie das zugehörige Monitoring gesetzt.

Im § 8 werden Gemeinden und Landkreise als maßgebliche Akteure benannt. Sie werden angehalten, Klimaschutzstrategien zu erstellen und Wärmeanalysen durchzuführen. Diese sollen in Umsetzungsstrategien münden, für die das Land in einem Klimapakt unterstützende Maßnahmen regelt.

In vielen Gemeinden stellt sich nun die Frage, wie diese Klimaschutzstrategien mit dem verfügbaren Personal kostengünstig erstellt werden können. Dabei hilft unter anderem das Förderprogramm KlimaInvest – Kommunale Klimaschutzmaßnahmen:

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kommunale-Klimaschutzmassnahmen

Eine weitere Unterstützung steht mit dem Softwaretool TRAIL zur Verfügung. Insbesondere die Wärmeanalysen und die Ableitung erster Maßnahmen werden optimal vereinfacht. Das im Programm KlimaInvest pauschal geförderte Einstiegspaket kann mit TRAIL inhaltlich ohne wesentlichen Aufwand bearbeitet werden.

Durch die Bundesregierung wird derzeit ein Klimagesetz auf Bundesebene vorbereitet. Nach ersten Informationen wird darin die „Wärmewende“ eine ganz wesentliche Rolle spielen. Um auf die zu erwartenden Anforderungen vorbereitet zu sein, kann die rechtzeitige Erstellung von Wärmeanalysen und Klimaschutzstrategien nur dringend empfohlen werden.

Bildnachweis: EnergieWerkStadt e.G 2020.